FDP beantragt Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses
Es ist unsäglich, wie offensichtlich die Bundesregierung die NRW-Landesregierung im Fall Sami A. hängen lässt. Deutsche Behörden müssen zusammenarbeiten. Neben dem Innenminister ist auch das Auswärtige Amt in der Pflicht. So befand es die Bundesregierung bislang offenbar nicht für nötig, eine diplomatische Note der tunesischen Regierung einzufordern, dass diesem keine Folter droht. Unter dieser Fragestellung beantragte ich nun für die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag eine zeitnahe Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses.
Niemand versteht die Zurückhaltung der Bundesregierung
Bereits bei vorherigen Abschiebungen hatte Tunesien bereits entsprechende diplomatische Zusicherungen gegeben, dass den Betroffenen weder Folter noch unmenschliche Behandlung drohte. Das Ziel muss es sein, dass anerkannten Gefährdern nicht eine Plattform für ihre Aktivitäten in Deutschland gegeben wird, und dafür müssen sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Jetzt ist neben dem Innenministerium auch der Außenminister gefragt, die diplomatische Zusicherung von Tunesien zu erhalten, dass der abgeschobenen Person dort keine Folter droht. Niemand in Deutschland versteht die Zurückhaltung der Deutschen Behörden - vor allem aber der Bundesregierung - in dieser Frage.
BILD zitiert mich zu dem Vorgang:
„Niemand in Deutschland versteht die Zurückhaltung des Auswärtigen Amtes in dieser Frage. Eine Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses soll Licht ins Geschehen bringen.“
Auch der Außenminister kann die Verantwortung nicht fortschieben
Zu dieser Sitzung soll Außenminister Heiko Maas vorgeladen werden, um die bisherigen Aktivitäten seines Hauses zu erläutern. Das muss der Außenminister persönlich auf seine Kappe nehmen. Er muss der Bevölkerung – zumindest dem Parlament - nun reinen Wein einschenken und erklären, warum nicht sein Haus mit allen erforderlichen Strukturen der diplomatischen Kommunikation diese Verbalnote eingefordert hat. Gerade vor dem Hintergrund, dass eine solche Verbalnote genau das Instrument ist, welches die Justiz in NRW benötigt, um den Fall richterlich neu bewerten zu können, muss sich der Außenminister persönlich fragen lassen, warum es das Auswärtige Amt bislang versäumt hat, hier mit Nachdruck tätig zu werden.